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Zur Auslegung des Begriffs "festgelegte Merkmale" im Fall eines quantitativen selektiven Vertriebssystems für Kfz in Art 1 Abs 1 lit f der GVO für Kfz-Vertrieb

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/164wbl 2012, 448 Heft 8 v. 1.8.2012

Art 1 Abs 1 lit f der VO (EG) Nr 1400/2002 der Kom vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor:

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