§ 27 Abs 2 PSG
§ 10 FBG:
Die gerichtliche Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung wirkt sofort; ein allfällig beigefügter Ausspruch über die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung hat nur verdeutlichende, nicht aber konstitutive Funktion.