vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Haftungsausschluss beim Unternehmensübergang

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2012/127wbl 2012, 344 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 38 Abs 4 UGB:

Der Haftungsausschluss beim Unternehmensübergang muss zwischen Veräußerer und Erwerber tatsächlich vereinbart worden sein, und zwar spätestens beim Unternehmensübergang. Eine aus dem Titelgeschäft hervorgehende Nichtübernahme des betreffenden Rechtsverhältnisses genügt dabei, weil auch daraus der eindeutige Parteiwille hervorgeht, dass der Erwerber mit den diesbezüglichen Verbindlichkeiten nichts zu tun haben will.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!