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3. Beihilfen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/122wbl 2012, 334 Heft 6 v. 1.6.2012

a) Art 87/1 EG (jetzt Art 107/1 AEUV):

Um die Tragfähigkeit des Geldwesens und der Finanzmärkte zu sichern, beschlossen die MS der Gemeinschaft Rettungsmaßnahmen für ihre Banken.

So gewähren die Niederlande der Fortis-Gruppe eine Beihilfe, deren niederländischer Teil einschließlich der Bank ABN Amro am 3. Oktober 2008 verstaatlicht wurde. Die Banken Aegon und SNS Reaal erhielten am 28. Oktober 2008 bzw 11. November 2008 Eigenmittelzuführungen.

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