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Errichtung von Werbetafeln auf Verkehrsflächen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2012/113wbl 2012, 299 Heft 5 v. 1.5.2012

§§ 15, 20 Abs 4 Bgld Raumplanungsgesetz

§ 82 StVO:

Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens auf Verkehrsflächen ist ausschließlich nach den bau- und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen. Verkehrsflächen dienen gemäß § 15 RPG der Abwicklung des Verkehrs oder der Aufschließung des Bau- und Grünlandes. Baumaßnahmen in Verkehrsflächen sind gem § 20 Abs 4 RPG nur zulässig, wenn die für die der Flächenwidmung entsprechende Nutzung notwendig sind. Eine Werbeanlage entspricht nicht einer der Verkehrsflächenwidmung entsprechenden Nutzung.

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