§ 12 WettbG:
1. § 12 Abs 3 WettbG enthält kein Gebot einer Befristung des Hausdurchsuchungsbefehls.
2. Die Hausdurchsuchung nach § 12 WettbG umfasst, im Gegensatz zur Hausdurchsuchung im Strafverfahren, nicht auch die Beschlagnahme. Das Kopieren von Datenträgern stellt keine Beschlagnahme dar.