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Zum Sorgfaltsmaßstab und zur Vorwerfbarkeit eines Rechtsirrtums bei Verstößen gegen das öKartG, insb dem Durchführungsverbot des § 17 KartG

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2012/65wbl 2012, 172 Heft 3 v. 1.3.2012

§§ 9 Abs 1, 17, 29 Abs 1 Z 1 lit a KartG

§ 3 Abs 3 VbVG:

1. Für das kartellrechtliche Geldbußenverfahren gegen juristische Personen ist die im KartG bestehende Gesetzeslücke zur Frage, wann Fahrlässigkeit vorliegt, wegen des gleichen Regelungszwecks durch analoge Anwendung von § 3 Abs 3 VbVG zu schließen und damit der Maßstab einer objektiven Sorgfaltswidrigkeit anzulegen. Fahrlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn die für das Unternehmen zurechenbar handelnde Person die jeweilige Zuwiderhandlung bei Aufwendung einer nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Sorgfalt hätte erkennen.

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