vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Notariatsaktspflicht bei Satzungsänderung betreffend Aufgriffsrechte II

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2012/63wbl 2012, 169 Heft 3 v. 1.3.2012

§§ 49, 76 GmbHG:

Für ein Aufgriffsrecht in der Satzung reicht notarielle Beurkundung aus; es besteht keine "doppelte Formvorschrift" dahingehend, dass zusätzlich zur für die Satzungsänderung erforderlichen notariellen Beurkundung auch die Notariatsaktspflicht des § 76 Abs 2 GmbHG einzuhalten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!