§ 3 Abs 3 PSG
§ 13 Abs 6 KStG:
Die Errichtung einer Privatstiftung durch einen Treuhänder, der im eigenen Namen erklärt, die Privatstiftung errichten zu wollen und das Vermögen zu widmen, ist zulässig.
§ 3 Abs 3 PSG
§ 13 Abs 6 KStG:
Die Errichtung einer Privatstiftung durch einen Treuhänder, der im eigenen Namen erklärt, die Privatstiftung errichten zu wollen und das Vermögen zu widmen, ist zulässig.