§ 8 Abs 8 AngG
§ 4 Abs 1 und 4 EFZG:
Die Angabe einer genauen Diagnose in der ärztlichen Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist nicht erforderlich.
§ 8 Abs 8 AngG
§ 4 Abs 1 und 4 EFZG:
Die Angabe einer genauen Diagnose in der ärztlichen Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist nicht erforderlich.