vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsvereinbarung über Arbeitskräfteüberlassung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2012/59wbl 2012, 163 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 97 Abs 1 Z 1a ArbVG:

Eine Betriebsvereinbarung über Grundsätze der betrieblichen Beschäftigung von Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung tätig sind, hat nur obligatorische Wirkung. Eine darin enthaltene Kontrahierungspflicht für den Beschäftiger ist zwar ein zulässiger Inhalt einer Betriebsvereinbarung, kann aber keinen Anspruch von überlassenen Arbeitnehmern begründen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!