§ 29 UGB
§ 115 GmbHG:
Für die Frage der Unterscheidbarkeit ist nicht der vollständige Firmenwortlaut, sondern die im Geschäftsverkehr verwendete Form oder der Firmenkern maßgeblich, regelmäßig also das erste Wort der Firma, wenn dieses deren Charakteristikum bildet. Bei Branchennähe bzw gleichem Unternehmensgegenstand sind strengere Anforderungen an die Unterscheidbarkeit zu stellen.