Art 6 der VO (EG) Nr 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art (88) EG
KomMitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf Maßnahmen im Bereich der direkten Unternehmensbesteuerung (ABI C 384/88 ):
Im August 2002 meldete Großbritannien den von der Regierung Gibraltars beabsichtigten Ersatz seiner Körperschaftsteuerregelung durch drei neue Steuern mit Geltung für alle Unternehmen - eine Eintragungsgebühr, eine Lohnsummensteuer und eine Gewerbegrundbenutzungssteuer (BPOT für business property occupation tax) - an, wobei für die beiden Letzteren eine Obergrenze von 15% der Gewinne gelten sollte.