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Zur Übernahme der Verluste einer Gesellschaft durch einen Gesellschafter in Erfüllung einer von ihm vor dem Eintritt dieser Verluste eingegangenen Verbindlichkeit, die keine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens iS des Art 4 Abs 2 lit b der RL über die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital bedeutet

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/24wbl 2012, 88 Heft 2 v. 15.2.2012

Art 4 Abs 2 lit b der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die RL 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 geänderten Fassung:

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