vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufteilung von Trinkgeld nicht sittenwidrig

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2012/11wbl 2012, 44 Heft 1 v. 15.1.2012

§ 879 ABGB:

Wenn keine lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt, ist nahezu jede Entgeltvereinbarung gültig. Die Grenze bildet nur die Ausbeutung durch einen "Hungerlohn".

Eine Ausbeutung liegt nicht vor, wenn Arbeitnehmer von ihren Trinkgeldern bestimmte Beträge ("Tischgeld") abliefern müssen, damit dieses Geld dann an jene Arbeitnehmer verteilt wird, die nicht unmittelbar Trinkgelder erhalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!