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Zur Benutzung in einer ihrerseits als Marke eingetragenen Form, die von der Eintragung nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/261wbl 2012, 695 Heft 12 v. 13.12.2012

Art 10 Abs 2 lit a der Ersten RL 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken:

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