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Unzulässige aggressive Geschäftspraktik, einem Verbraucher mitzuteilen, dass er einen Preis gewonnen hat, und ihm für dessen Entgegennahme die Übernahme von Kosten aufzuerlegen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/259wbl 2012, 688 Heft 12 v. 13.12.2012

Art 5 Abs 2 lit b und Nr 31 zweiter Gedankenstrich des Anhangs I der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG , 98/27/EG und 2002/65/EG des EP und des Rates sowie der VO (EG) Nr 2006/2004 des EP und des Rates (RL über unlautere Geschäftspraktiken):

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