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2. Niederlassungsfreiheit

RechtsprechungEuroparechtwbl 2012/239wbl 2012, 633 Heft 11 v. 14.11.2012

Art 49 und 54 AEUV (ex Art 43 und 48 EG):

Die italienische Gesellschaft VALE CONSTRUZIONI Srl beantragte am 3. Februar 2006 ihre Löschung im Handelsregister von Rom, weil sie beabsichtigte, ihre Tätigkeit nach Ungarn zu verlegen. Diesem Antrag wurde entsprochen, wobei im Handelsregister von Rom vermerkt wurde: "Die Gesellschaft hat ihren Sitz nach Ungarn verlegt".

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