§ 27 Z 1 AngG:
Ein Außendienstmitarbeiter, der mit einem ihm unterstellten Mitarbeiter außerdienstlich Cannabis konsumiert und von diesem auch später erworben hat, setzt dadurch den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.
Bei einem zunächst undurchsichtigen zweifelhaften Sachverhalt, insbesondere bei einem Vorwurf eines strafbaren Verhaltens kann der Arbeitgeber mit der Entlassung bis zur Klärung der wesentlichen Umstände und der Entlassungserklärung zuwarten.