Art 7/1 und 8 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (idF: "die RL"); Art 11/2 der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern:
Das spanische Recht kennt ein Mahnverfahren, mit dem die Zahlung einer fälligen Gesamtschuld von bis zu 30 000 € angeordnet werden kann.