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Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2011/174wbl 2011, 459 Heft 8 v. 15.8.2011

§ 13a TabakG 1995:

1. § 13a TabakG 1995 ("Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie") normiert, wie sich schon aus dem Wortlaut des Abs 1 ergibt, die Regel, dass grundsätzlich in allen Räumen, die der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienen, Rauchverbot besteht. Auch die Erläuterungen (RV 610 BlgNR XXIII.

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