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Einstweilige Verfügung zur Sicherung der Nichtigerklärung eines Abberufungsbeschlusses

RechtsprechungZivil- und Unternehmensrechtwbl 2011/167wbl 2011, 451 Heft 8 v. 15.8.2011

§ 42 Abs 4 GmbHG:

Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses (hier: Abberufung als Geschäftsführer) setzt die Bescheinigung des drohenden unwiederbringlichen Schadens bzw Nachteils voraus. Es muss eine konkrete Gefährdung und nicht bloß eine abstrakte Gefährdung glaubhaft gemacht werden.

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