1. Rechtsetzungsverfahren
a) Ein Rechtsrahmen für die Interessenvertretung auf Gemeinschaftsebene
In Zukunft müssen alle Verbände sowie Einzelne, die "mittelbar oder unmittelbar auf die Gestaltung oder Umsetzung der Politik oder die Entscheidungsabläufe der Gemeinschaft Einfluss nehmen" wollen, sich auf elektronischem Wege in ein hiezu eingerichtetes Verzeichnis1) eintragen.