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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2011, 423 Heft 8 v. 15.8.2011

1. Rechtsetzungsverfahren

a) Ein Rechtsrahmen für die Interessenvertretung auf Gemeinschaftsebene

In Zukunft müssen alle Verbände sowie Einzelne, die "mittelbar oder unmittelbar auf die Gestaltung oder Umsetzung der Politik oder die Entscheidungsabläufe der Gemeinschaft Einfluss nehmen" wollen, sich auf elektronischem Wege in ein hiezu eingerichtetes Verzeichnis1)1)http://europa.eu/transparency-register = MEMO/11/446 vom 23.6.2011. eintragen.

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