Am 1.5.2011 ist mit BGBl I 2011/24 das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) in Kraft getreten. Es ist Bestandteil eines Maßnahmenkatalogs, mit dem der Gesetzgeber auf die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Staatsangehörige der neuen, insbesondere zentral- und osteuropäischen, Mitgliedstaaten reagiert hat. Ziel der neuen Vorschriften ist es, rechtliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass nach Österreich entsandte oder überlassene Arbeitskräfte zu vergleichbaren Lohnbedingungen arbeiten, wie inländische Arbeitskräfte.