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Zur Auslegung und Anwendbarkeit der VO zur Durchführung der in den Art 81 und 82 EG (jetzt Art 101 und 102 AEUV) niedergelegten Wettbewerbsregeln im Zusammenhang mit der Befugnis nationaler Wettbewerbsbehörden bei Feststellung, dass kein Verstoß gegen das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung vorliegt, eine E zu treffen, mit der das Vorliegen eines Verhaltens iS des Art 82 EG (jetzt Art 102 AEUV) verneint wird

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/135wbl 2011, 370 Heft 7 v. 14.7.2011

VO (EG) Nr 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Art 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln:

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