§ 22 Abs 2 GmbHG:
Ein nur auf die Gewährung der Einsicht in die Belege eines bestimmten Jahres lautender Exekutionstitel verschafft der einsichtberechtigten Partei keinen (exekutiv durchsetzbaren) Anspruch auf Herstellung digitaler Fotografien der eingesehenen Urkunden.