§ 1158 Abs 2 ABGB
§ 19 Abs 2 AngG:
Auch wenn zwischen den Parteien zuvor ein freies Dienstverhältnis bestanden hat und im Anschluss daran ein Arbeitsverhältnis für dieselbe Tätigkeit begründet wird, kann für dieses Arbeitsverhältnis ein Probemonat vereinbart werden.