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Probemonat im Anschluss an ein früheres Dienstverhältnis

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2011/123wbl 2011, 324 Heft 6 v. 1.6.2011

§ 1158 Abs 2 ABGB

§ 19 Abs 2 AngG:

Auch wenn zwischen den Parteien zuvor ein freies Dienstverhältnis bestanden hat und im Anschluss daran ein Arbeitsverhältnis für dieselbe Tätigkeit begründet wird, kann für dieses Arbeitsverhältnis ein Probemonat vereinbart werden.

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