§§ 879, 1151 ABGB
§ 1 Abs 1 IESG:
Hat jemand 15 Jahre lang auf Grund eines Scheinwerkvertrages auf Honorarbasis, ohne Anmeldung als Dienstnehmer bei der GKK für einen Dienstgeber gearbeitet, kann er sich im Falle der Insolvenz seines Dienstgebers nicht auf seine Eigenschaft als Dienstnehmer berufen, um Insolvenz-Entgeltansprüche geltend zu machen.