1. Beihilfen
a) Der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Beihilferechts
stellt ein jüngst erschienener Bericht1) ein gutes Zeugnis aus: 2010 forderten die MS insges 530 Mio € an Beihilfen zurück, die für rechtswidrig erklärt worden waren. Seit 2000 beläuft sich dieser Betrag auf 10,9 Mrd €. Aber auch die Verfahren wurden beschleunigt: 2010 wurden 57 % der rechtswidrigen Beihilfen nach weniger als 2 Jahren zurückgezahlt oder beim EuGH eingeklagt.