§§ 5, 35 PSG:
Die Antragslegitimation nach § 35 Abs 4 PSG ist nicht auf nur sehr allgemein umschriebene potentielle Begünstigte auszuweiten, denen nur eine extrem schwach ausgestaltete materiell-rechtliche Position zukommt.
Die allgemeinen Frage, ob in anderen Fällen, in denen potentiell Begünstigte konkreter umschrieben sind, diesen eine Antragslegitimation nach § 35 Abs 3 und 4 PSG zukommt, war nicht abschließend zu beurteilen.