Art 107/1 AEUV (ex Art 87/1 EG)
Art 104 der Verfahrensordnung des Gerichts (ABl C 177/20 10, 37):
Spanien meldete eine Beihilfe zugunsten der Stromerzeugung unter Verwendung heimischer Kohle an. Damit sollten sowohl die Kohlekraftwerke als auch der Kohleabbau gestützt werden, die in Ermangelung einer staatlichen Beihilfe von der Schließung bedroht wären.