vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bewilligung eines Christkindlmarktstandplatzes für einen verstrichenen Zeitraum

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2011/83wbl 2011, 227 Heft 4 v. 18.4.2011

§ 73 AVG; §§ 289-293, 337 GewO 1994; § 6 der Linzer Marktordnung 1999:

Der VwGH ist nicht zur Feststellung von in der Vergangenheit gelegenen, jedoch nicht konkret fortwirkenden Rechtverletzungen berufen. Wenn entsprechende Bewilligungen für einen bereits verstrichenen Zeitraum nicht mehr erteilt werden können, sind diesbezügliche Anträge abzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!