a) Art 81 EG (jetzt Art 101 AEUV):
Mit E 2003/657/EG vom 30. Oktober 2002 verhängte die Kom gegen das Unternehmen Nintendo und verschiedene seiner Vertragshändler wie die Kl Geldbußen wegen Behinderungen des Parallelhandels. Die Kom sah es als erwiesen an, dass das wettbewerbswidrige Verhalten der Unternehmen, darunter auch der Rechtsvorgängerin der Kl, von 1991 bis 1997 angedauert habe.