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Rechtsanwälte; Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen; ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde; Führung der Berufsbezeichnung des Aufnahmemitgliedstaats

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/68wbl 2011, 201 Heft 4 v. 18.4.2011

RL 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, in der durch die RL 2001/19/EG des EP und des Rates vom 14. Mai 2001 geänderten Fassung RL 98/5/EG des EP und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen MS als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde:

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