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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2011, 193 Heft 4 v. 18.4.2011

1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen

a) Der Vertrag über die Europäische Union

muss dahingehend geändert werden, dass der von den Euro-Ländern eingerichtete "Stabilitätsmechanismus" bis zum Jahr 2013 eine verfassungsrechtliche Grundlage erhält. Gegenwärtig ist diese Form der gegenseitigen Unterstützung zeitlich befristet, soll aber in eine ständige Einrichtung übergeleitet werden. Nach einem Vorschlag des belgischen Vorsitzes und nach Stellungnahme der Kom1)1)KOM (2011) 70 = http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/news/speeches-statements/2011/02/20110215_speeches_2_en.htm . soll dies durch Einfügung eines neuen Abs 3 in den Art 136 AEUV geschehen, der folgende Fassung bekommen soll:

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