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Österreichische Regelung zur Bewilligung zur Durchführung gewerblicher Ballonfahrten; Art 12 EG (jetzt: Art 18 AEUV) - Wohnsitz- oder Sitzerfordernis; verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/49wbl 2011, 141 Heft 3 v. 14.3.2011

Art 12 EG (Art 18 AEUV):

Art 12 EG steht einer Regelung eines MS wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, die für die Durchführung von Ballonfahrten in diesem MS unter Androhung von verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen im Fall der Nichtbeachtung dieser Regelung

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