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"Verdeckte Einlagerückgewähr" durch Miete von einem (ehemaligen) Gesellschafter

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2011/40wbl 2011, 106 Heft 2 v. 16.2.2011

§§ 82 Abs 1, 83 Abs 1 GmbHG:

Der Zweck des § 82 GmbHG gebietet eine Erstreckung auf Austauschbeziehungen zwischen der Gesellschaft und einem ehemaligen Gesellschafter, wenn die Leistung im Hinblick auf die (ehemalige) Gesellschafterstellung erbracht wurde.

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