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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2011, 79 Heft 2 v. 16.2.2011

1. Wettbewerb

a) Die Vorschriften über die Prüfung von Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern

wurden von der Kom überarbeitet und im Dezember 2010 für die Jahre 2011 und 2012 in Kraft gesetzt1)1)VO (EU) Nr 1218/10 der Kom über die Anwendung von Art 110 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen, ABl L 335/10, 43 und VO (EU) Nr 1217/10 der Kom über die Anwendung von Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung, ABl L 335/10, 36. Diese VO treten an die Stelle der VO (EG) Nr 2659/2000, ABl L 304/00, 7 sowie VO (EG) Nr 2658/2000, ABl L 304/00, 3; ergänzt werden die beiden VO durch die Leitlinien zur Anwendung von Art 101 des AEUV über Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl C 11/01 , 1; beide VO bauen auch auf der GrundVO (EWG) Nr 2821/71 über die Anwendung von Art 85 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, ABl L 285/71, 46 auf; zum neuen Rechtsrahmen s auch http://ec.europa.eu/competition/antitrust/legislation/horizontal.html .. Die Kom hält sich zugute, mit dieser Neufassung Unklarheiten beseitigt zu haben, so dass die Unternehmen klarer abschätzen können, ob ihre Vereinbarungen mit den Wettbewerbvorschriften im Einklang stehen.

Kernstücke der neuen Regelung sind

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