§§ 115b Abs 5, 1162b ABGB
§ 82 lit f GewO 1859:
Ein Lehrling, der mangels ausreichenden Schulerfolges eine lehrgangsmäßige Berufsschule während der Dauer des Lehrverhältnisses nicht beenden kann, ist berechtigt, die Berufsschule auch noch während der Weiterverwendungszeit zu besuchen. Wenn er zu diesem Zweck der Arbeit fernbleibt, setzt er keinen Entlassungsgrund. Ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für diese Zeit besteht aber nicht.