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Zur Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses*)*)Vgl dazu auch die E Nr 117, in diesem Heft, 300 ff.

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2010/119wbl 2010, 306 Heft 6 v. 14.6.2010

§§ 246, 249 UGB:

Die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 246 Abs 1 UGB tritt bereits dann ein, wenn die Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unterschritten sind. Die Befreiung gilt damit nicht erst für das folgende Geschäftsjahr.

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