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Zur Zulässigkeit des Rechtsformzusatzes "eG" für eine eingetragene Genossenschaft

RechtsprechungZivil- und Unternehmensrechtwbl 2010/100wbl 2010, 253 Heft 5 v. 18.5.2010

§ 4 GenG:

Die Rechtsform der Genossenschaft muss als solche im Firmenwortlaut unzweideutig zu erkennbar sein, um eine Verwechslung mit anderen Gesellschaftsformen zu verhindern. Der Zusatz "eG" für eine eingetragene Genossenschaft entspricht diesen Vorgaben und ist daher zulässig.

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