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Ruhestandsversetzung bei ÖBB-"Beamten"

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2010/96wbl 2010, 246 Heft 5 v. 18.5.2010

§§ 101, 105 ArbVG:

Die Versetzung eines ÖBB-"Beamten" in den dauernden Ruhestand ist keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Daher kommt auch das für Kündigungen geltende Mitwirkungsrecht des Betriebsrates nicht zur Anwendung. Die Ruhestandsversetzung unterliegt auch nicht dem betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsschutz.

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