§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 2 Z 1, § 6 Abs 3 KSchG:
Die Inhaltskontrolle von AGB kommt neben kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen zum Anlegerschutz in vollem Umfang zur Anwendung.
Eine Klausel, die die schuldbefreiende Zahlung des Emittenten an eine Zahlstelle als Beauftrage des Emittenten vorsieht, ohne dem Anleger einen Anspruch ge-