1. Wettbewerb
a) Mitteilungsblatt des Europäischen Wettbewerbsnetzes
Das Europäische Wettbewerbsnetz setzt sich aus der Europäischen Kom und den 27 Wettbewerbsbehörden der MS zusammen. Es verdankt seine Entstehung der VO 1/2003 , die einerseits den Gerichten der MS eine größere Rolle bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts einräumt, im Gegenzug aber den nunmehr erweiterten Kreis der für die Durchsetzung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts Verantwortlichen zu einer größeren Zusammenarbeit verpflichtet.