vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abweichende Beschlusserfordernisse in der Geschäftsordnung des Vorstands einer Genossenschaft

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2010/36wbl 2010, 94 Heft 2 v. 18.2.2010

§ 17 Abs 2 GenG:

Vom Gesetz abweichende Beschlusserfordernisse für den Vorstand einer Genossenschaft können nicht nur durch Satzung und Geschäftsordnung der Generalversammlung festgelegt werden, sondern der Vorstand kann dazu in der Satzung mittels Erlassung einer Geschäftsordnung ermächtigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!