§ 7 DHG; § 293 Abs 3 EO:
Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers iSd § 7 DHG steht einer Aufrechnung des Arbeitgebers dann nicht entgegen, wenn die Aufrechnungserklärung erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Der Arbeitgeber kann mit Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung des Arbeitsvertrages auch dann nicht gegen unpfändbare Lohnforderungen aufrechnen, wenn sie auf eine mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Konventionalstrafe gestützt werden.