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Freiwillige Abfertigungen sind nicht gesichert

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2010/241wbl 2010, 641 Heft 12 v. 21.12.2010

§ 1 Abs 4a IESG:

Vertragliche Abfertigungsansprüche sind von der Insolvenz - Entgeltsicherung nicht erfasst. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Abfertigung eine Gegenleis-

Seite 641


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