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Keine konkludente Entgeltvereinbarung für Beamte

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2010/220wbl 2010, 590 Heft 11 v. 23.11.2010

§§ 863, 879, 1152 ABGB:

Rechte und Pflichten können in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis nur soweit entstehen, wie sie das Gesetz vorsieht.

Zusätzliche privatrechtliche Entlohnungsvereinbarungen - falls überhaupt zulässig - bedürfen jedenfalls einer ausdrücklichen Genehmigung durch das zuständige Organ. Eine stillschweigende Genehmigung durch Dulden einer gesetzwidrigen Vorgangsweise reicht nicht aus.

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