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6. Beihilfen

RechtsprechungEuroparechtwbl 2010/218wbl 2010, 588 Heft 11 v. 23.11.2010

b) Art 87/1+3 und 230/4 EG (jetzt Art 107, 263 AEUV); KomMitteilung vom 26. September 2001 zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken (ABI C 43/02 , 6):

EuG 13. 9. 2010, Rs T-139/06 (Télévision française 1 SA [TF1])

Das französische Filmzentrum CNC (Centre national de cinématographie) unterstützt die Herstellung von Filmen. Bezahlt werden diese Beihilfen aus einer Abgabe auf den Umsatz der Erbringer von Fernsehdienstleistungen. Diese werden auch verpflichtet, einen bestimmten vH-Satz zur Herstellung von Film- und Fernsehsendungen aufzuwenden.

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