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Unternehmensfinanzierung durch Mitarbeiter

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2010/199wbl 2010, 532 Heft 10 v. 12.11.2010

§§ 3, 4 KautSchG:

Zweck des Verbots der Darlehensgewährung durch den Dienstnehmer an den Dienstgeber in § 3 KautSchG ist es, den Dienstnehmer davor zu schützen, dass er zur Erlangung oder Aufrechterhaltung des Dienstverhält-

Seite 532


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